
Ultraschall (Wärmetherapie)
Ultraschall (Wärmetherapie)
Definition:
Behandlung zur gezielten regionalen Erwärmung tiefer gelegener Gewebsschichten (insbes. Muskulatur, Knochen, Gelenksstrukturen) mit hochfrequenten mechanischen Schwingungen (Longitudinalwellen) mit einer Frequenz von 800 – 3000 kHz.
Therapeutische Wirkungen:
– Schmerzlinderung.
– Positive Beeinflussung von subakuten und chronischen mesenchymalen Entzündungen und Reizungen.
– Lösung von Gewebsverklebungen, Gewebeauflockerungen.
– Lokale Muskeldetonisierung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
– Lokale Schmerzen bei subakuten und chronischen Entzündungen und Reizungen im Bereich der Gelenke, gelenknah.
– Gewebsverklebungen
– Muskelverspannungen
Therapieziel:
– Linderung lokaler Schmerzen durch Beeinflussung subakuter und chronischer mesenchymaler Entzündungen in Knochennähe.
– Auflockerung verhärteter Gewebe.
– Lokale Muskeldetonisierung.
Leistung:
– Lagerung des Patienten entsprechend der erforderlichen Behandlungstechnik.
– Wahl des Schallkopfes und Vorbereitung des Kontaktmediums (Gel, Öl, Salbe, Wasser).
– Einstellen der Intensität und Dauer der Behandlung.
– Manuelle Führung des Schallkopfes auf dem zu behandelnden Areal entsprechend der Befunderhebung und dem individuellen Behandlungsplan.
– Beobachtung der Verträglichkeit des Patienten, ggf. Dosierung anpassen.
– Nach Beendigung der Behandlung Reinigung bzw. Abtrocknung des behandelten Gebietes.
– Reinigung des Schallkopfes.
(Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 01.08.2021)